Die Frühstartrente – auch Frühstart-Rente genannt – soll Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Nach den derzeit veröffentlichten Informationen soll der Staat ab 2027 monatlich 10,00 Euro für anspruchsberechtigte Kinder einzahlen.
Das Geld soll in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot für Kinder fließen. Eltern können zusätzlich eigene Beiträge einzahlen. Ziel der Frühstartrente ist es, bereits im Kindesalter ein Startkapital für die spätere Altersvorsorge aufzubauen und Kindern praktische Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Kapitalmarktanlagen zu ermöglichen.
Handlungsbedarf besteht keiner.
Das vorgesehene Altersvorsorgedepot ist das gleiche „Produkt“ wie das Standdarddepot für die Neuregelung bei der heutigen Riesterrente für Erwachsene.
Was ist die Frühstartrente
Die Frühstartrente ist eine staatliche Förderung für den frühen Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Sie ist keine neue gesetzliche Rente, sondern soll über ein eigenes Altersvorsorgedepot für Kinder organisiert werden.
Der Staat soll für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich zehn Euro einzahlen. Die Förderung beginnt grundsätzlich ab dem sechsten Lebensjahr und endet spätestens vor dem 18. Geburtstag. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren können dadurch insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammenkommen. Die staatlichen Beiträge sollen langfristig angelegt werden. Dadurch kann das Kapital über viele Jahrzehnte vom Zinseszinseffekt profitieren. Eine bestimmte Rendite oder ein bestimmter späterer Auszahlungsbetrag wird jedoch nicht garantiert.
Ab wann und für wen soll die Frühstartrente gelten?
Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten. Nach den derzeit veröffentlichten Informationen sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen.
Anspruchsberechtigt sollen grundsätzlich alle Kinder und Jugendliche sein, die:
– das sechste Lebensjahr vollendet haben,
– das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
– ab dem Geburtsjahrgang 2020 geboren sind,
– ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben,
– eine steuerliche Identifikationsnummer besitzen
Kinder aus älteren Geburtsjahrgängen sollen nach den derzeitigen Regelungen keine staatliche Frühstartrenten-Förderung erhalten. Ein nicht gefördertes Altersvorsorgedepot kann für sie möglicherweise trotzdem abgeschlossen werden
Mit dem 18. Geburtstag endet die monatliche Frühstartrenten-Förderung. Das Depot soll jedoch weitergeführt werden können. Möglich sein sollen eine weitere Besparung des bestehenden Vertrags, die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) und die Fortführung in einem neuen geförderte private Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente). Damit soll die Frühstartrente den Übergang in das neue Altersvorsorgedepot für Erwachsene erleichtern.
Wie viel Geld zahlt der Staat?
Die geplante staatliche Förderung beträgt zehn Euro pro Monat und Kind.
Bei einer vollständigen Förderung vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich folgende Rechnung: 10 Euro pro Monat / 120 Euro pro Jahr und 12 Förderjahren entspricht insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
Die Höhe der Förderung soll unabhängig davon sein, ob Eltern zusätzlich Geld einzahlen. Eigene Beiträge sind daher voraussichtlich keine Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung.
Das Bundesfinanzministerium nennt Modellrechnungen, nach denen aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen könnte. Ohne weitere Einzahlungen könnte daraus bis zum Rentenalter ein deutlich höherer nominaler Betrag werden. Diese Berechnungen beruhen auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr. Sie sind keine Garantie und keine Prognose für einen konkreten Vertrag
Zusätzliche private Einzahlungen sollen möglich sein. Eltern, Großeltern und auch andere Personen sollen das Depot des Kindes aufstocken können. Nach den derzeit veröffentlichten Vorgaben sollen zusätzliche Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr möglich sein.
Was müssen Eltern tun?
Damit die staatlichen Beiträge direkt in ein individuelles Depot fließen können, müssen Eltern für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag abschließen. Der Vertrag muss auf den Namen des Kindes lauten. Ein gesonderter Antrag auf die Frühstartrente soll nach den derzeit veröffentlichten Informationen nicht erforderlich sein. Die Förderung soll bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch über den Anbieter des Standarddepots beantragt werden.
Spanned ist das Vorhaben, dass die Förderung nicht verloren gehen soll, wenn Eltern zunächst nichts unternehmen und vorerst kein individuelles Kinderdepot eröffnen.
In diesem Fall sollen die staatlichen Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Anlage soll über die Deutsche Bundesbank organisiert werden. Später soll das angesparte Startkapital auf einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.[1]
Nach dem derzeitigen Stand soll ein solcher Übertrag grundsätzlich bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich sein.
Kann ein bestehendes Kinderdepot genutzt werden?
Ein bereits bestehendes Kinderdepot bei einer Bank soll nach den aktuellen Vorgaben nicht für die staatliche Frühstartrente genutzt werden können.
Voraussetzung soll ein neuer, zertifizierter Standarddepot-Vertrag der privaten Altersvorsorge sein. Solche Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.
Eltern sollten deshalb ein bestehendes Kinderdepot nicht automatisch mit einem Frühstartrenten-Depot gleichsetzen. Die Frühstartrente und ein normales Kinderdepot verfolgen nicht automatisch dasselbe Ziel. Das Frühstartrentenvermögen ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden.
Für den Standarddepot-Vertrag soll in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten von 1% gelten. Außerdem sollen auf den Teil des Vertrags, der aus der staatlichen Frühstartrente und den daraus entstehenden Erträgen besteht, bis zum Beginn der Auszahlungsphase keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Trotz eines gesetzlichen Kostendeckels sollten Eltern die konkreten Vertragskosten vergleichen. Auch laufende Kosten können sich über mehrere Jahrzehnte erheblich auf das spätere Vermögen auswirken.
Bei dem Wunsch freiwilliger Einzahlungen in ein Depot sollte geprüft werden:
– welche Kosten der jeweilige Vertrag verursacht,
– in welche Anlageformen investiert wird,
– welche Risiken bestehen,
– wie flexibel Beiträge geändert oder beendet werden können,
– ob ein normales Kinderdepot oder ein Stadarddepot für den jeweiligen Zweck geeigneter ist.
Wann kann das Geld ausgezahlt werden?
Das Frühstartrentenvermögen soll grundsätzlich der Altersvorsorge dienen. Eine Auszahlung soll nach den derzeit veröffentlichten Regelungen zum gesetzlichen Rentenbeginn und grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Die Frühstartrente ist deshalb nicht als frei verfügbares Startkapital zum 18. Geburtstag gedacht.
Die Fortführung nach dem 18. Lebensjahr ist als privates Altersvorsorgedepot nach der Riester Renten Neufassung zum 1.1.2027 gedacht. Weitere Informationen in folgendem Blogartikel zur RiesterFörderung unter https://forumolution.de/finanzberatung/altersvorsorgereformgesetz-riester-foerderung-in-der-2-schicht/
Quellen:
– Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/fruehstart-rente.html
– Bundesfinanzministerium: Kabinett beschließt Frühstartrente https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/08/2026-08-12-regierungsentwurf-fruehstartrente.html
– Bundesregierung: Frühstartrente – Startkapital für die Altersvorsorge https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fruehstartrente-2449404
– Deutsche Rentenversicherung: Frühstart-Rente – Vermögen aufbauen und im Kindesalter starten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/fruehstartrente/fruehstartrente_liste
– Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8606 https://dserver.bundestag.de/btd/21/086/2108606.pdf




