Der renommierte Anwalt Lutz Arnold nimmt zum Thema vollmachten wie folgt Stellung:
„Verfügungen sind einseitige Erklärungen, mit denen der Verfasser seinen Willen für den Fall festlegt, in dem er nicht mehr selbst entscheiden kann. Damit können dann die von ihm in diesen Verfügungen bevollmächtigten Personen entsprechend seinem Willen handeln und seinen Willen dann für ihn umsetzen, wenn er selber es z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit oder Tod nicht mehr kann. Die wichtigsten Verfügungen sind:
4. Testament
Zu beachten ist nach Ansicht von Anwälten:
1. Keine Standardformulare zu verwenden
2. Die Hinterlegung außer Haus
3. für die ständige Aktualität der Dokumente zu sorgen“