Das Thema Selbstbestimmung, wer sich um einen kümmern darf, ist nicht neu aber immer noch sehr aktuell. Deutschland hat mit Gesetzlichen Betreuern ein Vorsorge geschaffen, dass sich um Menschen, die sich nicht mehr um sich selbst kümmern können, sorgt.
Wenn aber eine vertraute Person sich um einen kümmern soll, weil diese die eigenen Wünsche besser kennt, dann muß dies geregelt werden.
Berichterstattungen von Fällen, in dem der Gesetzliche Betreuer anders als gewünscht gehandelt hat, gibt es einige. Dabei ist im Ergebnis egal, wenn dieser vielleicht auch nur gesetzliche Vorgaben erfüllte.
Anbei ein Beitrag des Bayerischen Rundfunks von 2011.