Seit 2005 gibt es ein zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer. Hier können behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte nachprüfen, wer die Bevollmächtigten der Person sind und ob es eine Patientenverfügung gibt.
Hintergrund, so lange den Ärzten keine individuelle Regelung vorliegt, müssen diese den gesetzlichen Vorgaben folgen:
a) das Amtsgericht bestellt einen Betreuuer, der für die nicht mehr geschäftsfähige Person die Entscheidungen zur persönlichen und finanziellen Fürsorge übernimmt
b) der Arzt ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Lebensverlängerung einzusetzen.
Es gibt Dienstleister, die Ihre Dokumente verwahren und sich um die Dateneintragungen etc. kümmern. Sollten Sie die Verwaltung und Aktualisierung selbst übernehmen können Sie hier die Bevollmächtigten hinterlegen.
Eine Onlineregistrierung kostet i.d.R. 24€ pro Person.
Weiter Details können Sie unter https://www.vorsorgeregister.de/ nachlesen.