Gewerbezentrum

Das Gewerbezentrum dienen als Anlaufstelle für Unternehmer zur Information, systemischen Beratung und für eine StaRUG RiskCheck Dokumentation.

Wir für Sie - unsere Vision

Das Gewerbezentrum dient als Anlaufstelle für Unternehmer zur Information, systemischen Beratung und für eine StaRUG RiskCheck Dokumentation. Bei uns erhalten Sie diesen Service für Ihr Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation von Unternehmensrisiken. Dabei werden insbesondere Risikofelder im Versicherungsbereich sowie in den Bereichen der Sozialversicherung, betrieblichen Altersversorgung, Cybersecurity und IT behandelt, die für viele kleine Unternehmen oft vernachlässigte, aber existenzbedrohende Risiken darstellen können.

Im Bereich der Unternehmensversicherungen bieten die Gewerbezentren die Möglichkeit eines RiskChecks an. Ebenso wäre die umfangreiche Durchführung eines IRAS-Verfahrens durch einen Sachverständigen möglich, welches besonders geeignet ist für größere Unternehmen. Beide Verfahren bieten eine branchen-spezifische Risikoanalyse.

Der Betreiber des Gewerbezentrums bewertet anhand des IRAS- oder des RiskCheck-Verfahrens das individuelle Risikoausmaß Ihres Unternehmens sowie die bestehenden Mechanismen zur Risikobewältigung. Darüber hinaus gibt er Empfehlungen zur effektiven Steuerung Ihrer Risiken. Diese Leistungen werden durch Partner und Netzwerke des BVSV-Gewerbezentrums unterstützt.

Die Durchführung des Risikoassessments bietet Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:
– Eine präzise Einschätzung Ihrer spezifischen Risiken in Ihrer Branche

-Aufzeigen von wirksamen Maßnahmen zur Risikominderung und -kontrolle

-Dokumentation anhand eines StaRUG konformen Gutachtens

-Zugang zu einem etablierten Netzwerk von Fachleuten und Partnern

Wir laden Sie herzlich ein, von diesen wichtigen Dienstleistungen zu profitieren und Ihr Risikomanagement effektiv zu verbessern und die persönliche Geschäftsleiter-Haftung auszuschließen.

Unsere Leistungen

RISK CHECK

Die BVSV-Gewerbezentren bieten BVSV-entwickelte RiskChecks an, wie IRAS für große und RiskCheck für kleine und mittlere Unternehmen. Diese erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, indem sie Risiken erfassen, analysieren, bewerten und Versicherungsempfehlungen geben. Verfügbar für Risikofrüherkennung, Versicherungen und Sozialversicherung.

RISK CHECK

Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.

Die BVSV-Gewerbezentren bieten die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten RiskChecks an.

Für große Unternehmen das Insurance Risk Analytic System (IRAS) und für kleine und mittlere Unternehmen das RiskCheck Verfahren. Diese erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung durch

  • Erfassung der unternehmensindividuellen Risiken
  • Analyse der einzelnen, kumulierten oder in Wechselwirkung stehenden Risiken
  • Bewertung der vorhanden getroffenen Gegenmaßnahmen bewertet
  • Empfehlungen zur Versicherung der Risiken (Verlagerung auf einen Dritten)

RiskCheck’s werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

StaRUG (§1 und §102)

Gemäß § 1 StaRUG müssen Geschäftsführer ein Risikofrüherkennungssystem etablieren, um Bedrohungen für den Unternehmensbestand zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Regelung erstreckt sich auf alle Unternehmensformen und erfordert individuelle Anpassungen. Verschiedene Risikoanalysesysteme wie IRAS und BVSV-RiskCheck stehen zur Verfügung.

StaRUG (§1 und §102)

Nach den gesetzlichen Regelungen hat die Geschäftsführung geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen, früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Erkennen die Geschäftsführer solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht.

Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, ist diese rechtliche Regelung in § 1 StaRUG allgemein und rechtsformübergreifend zu Krisenfrüherkennungs- und reaktionspflichten der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger zu schaffen. Der Pflichtenrahmen der Geschäftsführer von Gesellschaften (insbesondere GmbH) hat je nach Größe und Komplexität der Unternehmensstruktur eine Ausstrahlungswirkung auf Unternehmen anderer Rechtsformen. Die Verantwortung für die Einführung, Wirksamkeit und Anpassung der Systeme an die jeweilige unternehmerische Struktur hat der jeweilige Entscheidungsträger des Unternehmens.

Jede Tätigkeit ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Unter Risiken ist allgemein die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen zu verstehen. Das Gesetz legt in § 1 Absatz 1 Satz 2 StaRUG den Geschäftsleitern darüber hinaus die Pflicht zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen auf. Hinsichtlich der Auswahl der zu treffenden Gegenmaßnahmen und deren Durchführung steht den Geschäftsleitern der Beurteilungsspielraum zu, der ihnen nach Maßgabe der spezialgesetzlichen Regelungen für Maßnahmen der Geschäftsführung zuzubilligen ist. 

Im Zusammenhang mit dieser Abgrenzung ist für den Versicherungsbereich eine Definition der Risiken bzw. Risikoarten vorzunehmen, die zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Für jedes Unternehmen muss individuell entschieden und in der Folgezeit laufend überprüft werden, welche Risikofelder einzeln oder kumuliert oder in Wechselwirkung mit anderen bestandsgefährdend sein können. Dabei sind auch der Umfang und die Tätigkeit im Bereich des Risikofrüherkennungssystems der Größe und der Rechtsform entsprechend anzupassen. Hierbei dient der Versicherungsbereich als eine Möglichkeit, Risiken auf einen Dritten zu verlagern und die vom Gesetz geforderten Gegenmaßnahmen entsprechend bereitzuhalten. Hierzu dienen bei größeren Unternehmen das IRAS-Verfahren und bei kleineren Unternehmen der BVSV-RiskCheck. RiskChecks werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber. und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

BVSV Verband

Der BVSV e.V. unterstützt Gewerbezentren durch Ausbildung von Sachverständigen und Erlass von Standards. Diese legen Grundlagen für Risikoanalysen und Maßnahmen zur Risikoverminderung. Der Verband fördert IRAS- und Risk-Check-Verfahren, um Gegenmaßnahmen zu entwickeln und Risiken auf Dritte zu verlagern.

BVSV Verband

Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. unterstützt den Aufbau der BVSV Gewerbezentren auf vielfältige Arten.

Zum einen bildet der BVSV e.V. in Kooperation mit der BVSV Seminargesellschaft mbH Sachverständige für das Versicherungswesen aus, die teilweise die Leitung der Gewerbezentren übernehmen.

Zum anderen erlässt der BVSV e.V. Versicherungsstandards und Branchenempfehlungen um eine einheitliche Anwendung von Normen als Qualitätsmaßstab und Vergleichsgröße im Bereich der Sachverständigen zu gewährleisten. Die Standards konzentrieren sich hierbei auf Bereiche (betriebliche Funktionen oder betriebliche Prozesse) aus denen in besonderem Maße Risiken resultieren können.

Zusammenfassend legt der BVSV e.V. damit die Grundsteine für den Aufbau der Gewerbezentren, indem er ausgebildete Sachverständige zur Verfügung stellt, die auf Basis der Standards unternehmerische Risiken analysieren, bewerten sowie Maßnahmen entwickeln können um  betriebliche Risiken zu vermindern oder zu vermeiden.

Da das Gesetz auch geeignete Gegenmaßnahmen im Rahmen der Risikofrüherkennungssysteme fordert, muss im Risikomanagementbereich das Verlagern von Risiken auf Dritte, unter anderem auf Versicherungen (gesetzliche/privatrechtliche), als eine geeignete Maßnahme überprüft werden, was die Kernaufgabe des Bundesverbands der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV) darstellt.  

Daher unterstützt der BVSV e.V. den Aufbau des IRAS-Verfahrens wie auch der Risk Checks und lehrt diese Verfahren als Teil der Ausbildung zum BVSV-Sachverständigen für das Versicherungswesen.

Angelika Breyer

Dipl. Betriebswirtin (BA), 
Insights MDI Trainerin, 
Finanzplanerin (HfB), 
European Financial Consultant (EFA),
Generationenberaterin (IHK), 
Fachberaterin für Betriebliche Altersversorgung (BWV), 
Vorstand Deutscher Erfinderverband e.V.

Immer für Sie erreichbar

Ansprechpartner Gewerbezentrum

Bei Fragen, Angebotsanforderungen oder Anregungen. Frau Breyer ist Ihre Kontaktperson rund um das Thema Gewerbe.