Der Deutsche Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Startschuss ist 1.1.2027.
Das Altersvorsorgereformgesetz will die private Altersversorgung stärken, um den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Es reformiert die bisherige Riester-Rente und sieht u. a. vor, dass der Kreis der förderberechtigten Personen künftig neben Arbeitnehmern auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte aus § 15 EStG bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen, umfasst.
Riester Rente mit weniger Garantie & Altersvorsorgedepots
40 Prozent der Arbeitnehmer hätten nach Aussage der Regierung keine Zusatzvorsorge in der 2. Schicht und erklären dass die notwendige Zusatzversorgung nach Absenkung des Gesetzlichen Rentenniveaus mit den Reformen 2001 nicht ausreichend genug angenommen worden ist. Berechnet waren ein privates Sparvolumen von 4% den Bruttos, tatsächlich werden im Durchschnitt weniger als 2% privat fürs Alter angespart.
Wer schon einen Riester-Vertrag hat – und das sind immerhin rund 15 Millionen Menschen in Deutschland – kann den wie gewohnt mit der alten Förderung weiterführen. Das Gesetz sieht aber auch die Möglichkeit vor, 2 Verträge parallel zu besparen oder mit dem alten Vertrag in das neue System zu wechseln. Damit gibt es in 2026 noch die Wahl beider Welten.
Neben den aktuellen sicherheitsorientierten Riester-Rente Garantieprodukten mit 100% garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch förderfähige Alternativen mit weniger Garantie zugelassen werden. Aktuell besteht die Auswahl zwischen Fonds- oder Indexgebundenen Rentenversicherung, Wohnriester-Bausparverträgen oder Aktiendepots mit Garantiefonds.
Nun werden Riester-Rente Produkten mit 80% Garantie erlaubt sowie Altersvorsorgedepot-Verträge ohne Garantie geschaffen, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) bis Risikokategorie 5 für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Anbieter sind weiterhin Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Bausparkassen.
Eine große Änderung ist die Erweiterung des Kreis der Begünstigten auf Selbstständige. Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe
Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Dis bedeutet für Geringverdiener zukünftig einen höheren Eigenbeitrag.
Bisher ist die Zulage an einen 4%-Anteil vom Vorjahreseinkommen gekoppelt. Ohne Einkommen liegt der Mindestbeitrag bei 60€/Jahr und die Zulage beträgt 175€ sowie 300€ pro Kind. Bei der neuen Regelung wird die Förderung vom Einkommen entkoppelt und beträgt 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern. Die Kinderzulage von 300 Euro wird zukünftig prozentual zum geleisteten Eigenbeitrag bis 1800 Euro gewährt. Der Mindestbeitrag erhöht sich auf 120€ pro Jahr. Der 200€ Einmalbonus für Jungsparer unter 26 bleibt erhalten.
Steuerlich konnte ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge bisher in Höhe von maximal 2.100 Euro geltend gemacht werden, neben den Eigenbeiträgen wurde beim Höchstbetrag auch der Zulageanspruch berücksichtigt. Dies bleibt, damit erhöht sich der steuerlich absetzbare Betrag auf 2340 Euro (1800 Euro Eigenbeträge + 540 Euro Zulage).
Relevant ist in 2026 eine persönliche Beratung um Mindesteigenbeitrag, Steuervorteil und Anlagementalität zu bewerten.




