e-Rechnung kommt verpflichtend zum 1.1.2025

In Deutschland wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmen (B2B) zukünftig verpflichtend. Diese Änderung
ist Teil des Wachstumschancengesetzes, welches im März 2024 verabschiedet wurde.

Betroffen sind Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen, wenn beide in
Deutschland ansässig sind.
Eine E-Rechnung ist eine in einem speziellen Format ausgestellte, übermittelte und
empfangene Rechnung, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Das Format
muss einer EU-Norm entsprechen. Zu den zulässigen Formaten gehören beispielsweise XRechnung als rein maschinenlesbares Format und ZUGFeRD als hybrides Format, welches eine Kombination aus maschinenlesbaren Daten und einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Rechnung darstellt. Das teilweise bereits von Unternehmen genutzte EDI-Verfahren bleibt zulässig, könnte jedoch künftig Anpassungen erfordern.
Achtung: Eine reine PDF-Rechnung ist ab 1.1.2025 keine elektronische Rechnung mehr.

Sämtliche Unternehmen ohne Ausnahme müssen ab 1.1.2025 in der Lage sein, elektronische
Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gibt es eine Übergangsfrist. Wer diese zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2027 noch keine E-Rechnung nutzt, benötigt
die Zustimmung des Empfängers. Wir betrachten dies als theoretische Frist, für die Unternehmens-IT wird die gleiche Software zum Empfangen und Versenden genutzt werden können.

Keine E-Rechnungspflicht gibt es im B2B-Bereich grundsätzlich für nicht steuerbare
oder steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und
Fahrausweise. Für das Privatkundengeschäft (B2C) ist derzeit keine E-Rechnungspflicht
geplant.

Wer seiner Verpflichtung zur Teilnahme am E-Rechnungsverkehr nicht wie vorgeschrieben
oder zu spät nachkommt, riskiert unter Umständen steuerliche Nachteile und auch
Bußgelder von bis zu 5.000 €.

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