Geld und Finanzen: gesetzliche Änderungen in 2023

Was das neue Jahr mit sich bringt: Viele steuerliche Entlastungen, Krankenkasse wird teurer

Grundfreibetrag steigt

Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro (vorher 10.347 Euro). Für Verheiratete gilt das Doppelte = 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (vorher 58.597 Euro). 

Höherer Sparerpauschbetrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag, der in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wurde (bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).

Geringverdiener werden entlastet

Midi-Jobber müssen ab sofort erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro die vollen Sozialbeiträge zahlen (vorher war die Gleitzone bis 1.600 Euro).

Für Mini-Jobber steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro.

Mehr Kindergeld

Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Das galt sonst erst ab dem vierten Kind.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Der durchschnittliche Zusatzbeitragfür gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze bis zu welchem Jahresbrutto Sie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten müssen auf 59.850 Euro. Damit betragen die Maximalbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung erstmals mehr als 1000€ im Monat.

Ab 66.600€ Jahresbruttogehalt bzw. 5.550€ monatlich ist ein Wechsel in die Private Krankenvollversicherung möglich. Für alle Arbeitnehmer, bei denen es noch nicht reicht ist ein einfrieren des Gesundheitszustandes und eine private Krankenzusatzversicherung möglich, um als gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt selbst zu optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, zu sichern.

GRV-Beiträge vollständig absetzbar

Auch im Blog-Eintrag zu Rürup-Rente nachzulesen, ist die Gesetzliche Rentenversicherung als Teil der Basisschicht für die Altersversogung ab 2023 vollständig von der Steuer absetzbar.

Frührentner ohne Abzüge beim Nebenjob

Frührentner mit einem Nebenjob können seit diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag strich dafür die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

Frist für Baukindergeld beachten

Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das neue Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung ab. Betroffene bekommen dann 502 Euro monatlich, statt bisher 449 Euro. Zudem gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um einen Anreiz zu schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.