Grundsteuerreform 1.7.2022

Auf Millionen Hausbesitzer kommt im Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung eine zusätzliche Steuererklärung zu. Und jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen bei der Ermittlung.

Sie als Eigentümer müssen dem Finanzamt Daten wie Baujahr, Wohnflächen und Bodenrichtwerte analog zu den Grundbuchangaben melden. Doch die Unterlagen dafür könnten mitunter schwer zu beschaffen sein, fürchten Verbände. Einschlägige Medien berichten schon von den Herausforderungen u.a. auch die FAZ am 17.04.2022: „Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem, wer sein Haus oder Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, die Unterlagen zusammenzusuchen. Für die nötigen Recherchen dürften die Eigentümer zudem kaum fachlichen Beistand wie Architekten oder Steuerberater finden“, weil viele der Steuerberater immer noch Corona-Hilfe Anträgen abzuarbeiten haben und Aufgestaute Erklärungen nacharbeiten. Der Lohnsteuerhilfe und auch den Buchhaltungsbüros ist eine Übernahme der Erklärung rechtlich nicht erlaubt. So bleibt die Aufgabe an den meisten Eigentümern selbst hängen.

Wir als Spezialisten für Baufinanzierung mit angeschlossenem Buchhaltungsbüro haben die Zugänge zu den Behörden, um die Unterlagen zu organisieren und auch die steuerliche Expertise.

In Bayern ist eine Aufteilung in Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche gefordert. Die Grundstücksfläche ist dem Grundbuchauszug zu entnehmen. Bei Wohn- und Nutzfläche sollten Sie folgendes beachten: Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume jedoch nicht die Grundflächen von Zubehörräumen wie Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Ebenso gehören nicht dazu Schornsteine und Treppenflächen mit mehr als 3 Stufen. Die Raumhöhe spielt dabei auch eine Rolle. Flächen zwischen 1m und 2m Höhe werden nur zur Hälfte gezählt. Flächen unter 1m Höhe zählen nicht dazu. Die Wohnfläche umfasst auch die Grundflächen von beheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen welche zur Hälfte anzusetzen sind. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzusetzen.