Rechnungszins sinkt für Rentenversicherungen und Biometrie zum 1.1.2022

Die Regierung hat die % größte Rechnungszinsänderung seit 1999 entschieden.

Die Neuberechnung aller Garantieleistungen zum 1.1.2022 mit einem Zins von nur noch 0,25% wird in den Verträgen zu einer deutlichen Verschlechterung für Anleger führen.

  • Beitragsgarantien zum Vertragsablauf werden mit einem kleineren Zins abgezinst werden, dadurch bleibt weniger der mtl. Sparrate übrig, der in höher verzinste Anlagen investiert werden könnte.
  • Der Rechnungszins betrifft den Rentenfaktor, welcher die mtl. Rente einer Rentenversicherung bestimmt. Dadurch wird die kalkulierte monatliche Rente pro Monat welche auf 10.000€ Kapitalstock bezahlt werden kann, sinken. Dies betrifft alle Rentenversicherungen, unabhängig von der Wahl einer Beitragsgarantie.
  • Die Preiskalkulation für Risikoleistungen wird steigen z.B. Berufsunfähigkeitsschutz. Hier werden die Beiträge vor allem für jüngere Leute (mit langen Laufzeiten) deutlich steigen. Erste Hochrechnungen sprechen von ca 10%. Ebenso werden sich Risikolebensversicherungen verteuern, auch wenn vermutlich etwas geringer. Am härtesten wird des Sterbegeldversicherungen treffen, da diese einen hohen Sparanteil haben. Die Sterbegeldversicherungen mit Einmalbeitrag werden bei vielen Anbietern vom Markt verschwinden.

In der Konsequenz wird sich die Produktlandschaft grundlegend verändern.

Jetzt schon klar ist, dass es weniger Garantieprodukte geben wird.

Daher – jetzt handeln – alle in 2021 beantragten Verträge haben noch die besseren, aktuellen Vertragsbedingungen: Günstigere Preise, höhere Renten, Zugang überhaupt zu Produkten die in 2022 verschwinden werden!

In 2022 besteht auf Altverträge Bestandsschutz und Bruttobeitragsgarantie, Sparratenerhöhungen & Zuzahlungen in den Altverträgen ist dann weiterhin zu den alten Bedingungen möglich.

Ihre Angelika Breyer