Kategorie Büroservice

Bessere Absetzbarkeit Betriebliche Krankenversicherung

Arbeitgeberbeiträge zur Betriebliche Krankenversicherung können seit 2019 als Sachlohn steuerfrei für Arbeitnehmer gewährt werden. Damit kann der Arbeitnehmer private Krankenversicherungsleistungen z.B. Zahnersatz, Brille, Vorsorgeuntersuchung, Stationäres 1-Bett Zimmer, Pflegeversicherung uvm erhalten. Und ganz ohne Gesundheitsprüfung. Somit für Mitarbeiter mit gesundheitlicher Vorgeschichte…

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