
Bessere Absetzbarkeit Betriebliche Krankenversicherung
Arbeitgeberbeiträge zur Betriebliche Krankenversicherung können seit 2019 als Sachlohn steuerfrei für Arbeitnehmer gewährt werden. Damit kann der Arbeitnehmer private Krankenversicherungsleistungen z.B. Zahnersatz, Brille, Vorsorgeuntersuchung, Stationäres 1-Bett Zimmer, Pflegeversicherung uvm erhalten. Und ganz ohne Gesundheitsprüfung. Somit für Mitarbeiter mit gesundheitlicher Vorgeschichte…