Arbeitgeberbeiträge zur Betriebliche Krankenversicherung können seit 2019 als Sachlohn steuerfrei für Arbeitnehmer gewährt werden.
Damit kann der Arbeitnehmer private Krankenversicherungsleistungen z.B. Zahnersatz, Brille, Vorsorgeuntersuchung, Stationäres 1-Bett Zimmer, Pflegeversicherung uvm erhalten. Und ganz ohne Gesundheitsprüfung. Somit für Mitarbeiter mit gesundheitlicher Vorgeschichte oft die einzige Möglichkeit an diese Leistung zu kommen.
Budgettarife gelten pro Kalenderjahr – also bei Beginn in 2021 kann das ganze Budget von jedem Mitarbeiter noch in 2021 ausgegeben werden (ohne Wartezeit).
Der Freibetrag wird ab 1.1.2022 von 44€ auf 50€ erhöht (§8Abs. 2 EstG-neu).
Ihre Angelika Breyer