Die Zulassungen von Neufahrzeugen mit e-Antrieb ist seit dem 2. Halbjahr 2022 stark am steigen. Ab 2035 dürfen neu zugelassene Fahrzeuge in Deutschland nach gesetzlicher Vorschrift kein CO2 mehr ausstoßen. Der Transformation der Wirtschaft wird wie folgt gefördert:
- Beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens mit e-Antrieb gab es bei Kauf/Auslieferung in 2022 einen Umweltbonus von bis zu 9.000€. In 2023 dann noch bis zu 4.500€. Seit 18.12.2023 ist die Förderung ausgelaufen, die kein Budget mehr im Bundeshaushalt 2024 vom Finanzministerium genehmigt wurde. Für den Haushalt 2025 soll dies wieder möglich gemacht werden.
- Jeder e-Auto Besitzer kann seine THC-Quote verkaufen. Neben PKWs gelten auch alle sonstigen vollelektrischen Fahrzeugklassen mit Zulassungsbescheinigung (Elektro-Motorräder, Twizys und alle Kleinklassen mit Zulassungsbescheinigung Teil1/Fahrzeugschein (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e)). Über unsere Strom-Vergleichsplattform können wir die Prämie für Sie beantragen.
- Die Besteuerung des privatgenutzten Dienstwagens ist auf 0,5% für Hybridfahrzeuge oder 0,25% für vollelektrische Autos reduziert worden. Diese Förderung besteht weiterhin.
- Für die Installation einer privaten Ladesäule (Wall-Box) zahlte die KFW anfänglich einen Zuschuss von 900€. Am 26.09.2023 wurde die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ für Privatpersonen eingeführt. Diese konnten einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten, wenn sie eine Wallbox, eine Photovoltaikanlage und einen stationären Solarspeicher zusammen kauften und installierten. Ende 2023 wurde die Budgets im Bundeshaushalt nicht verlängert und es gibt aktuell keine Förderung mehr.
- Auch die Versicherungen haben reagiert und bieten spezielle e-Tarife an. Im Kasko Bereich decken diese speziellen Schäden z.B. bei Batterieversagen mit ab.
Als hätte es Peter Lustig 1983 schon geahnt. Anbei der Link zur Löwenzahnfolge von damals.