Neues Notvertretungsrecht ersetzt Vollmacht nicht

Zum 01.01.2023 tritt eine neues, sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft. Es soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den Verunfallten geben und das auch ohne Vollmacht.

Aber wie sinnvoll ist dieses Gesetz und ersetzt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

Vorab:

Dieses Gesetz ersetzt weder eine Vollmacht noch eine Patientenverfügung und ist aus Sicht des Rechtsanwalts Lutz Arnold LL.M. nicht sehr hilfreich für Ehegatten.

Das neue Notvertretungsrecht des § 1358 BGB hat erhebliche Schwächen:

  1. Das Notvertretungsrecht gilt NUR für Ehegatten, also nicht auch für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der Ehegatte also selber nicht entscheidungsfähig oder nicht vor Ort, darf auch niemand entscheiden.
  2. Der vertretende Ehegatte muss vor einer Vertretung das Bestehen der Ehe nachweisen. Im Notfall muss der Ehegatte also schnell die Eheurkunde holen und darf erst dann entscheiden.
  3. Der vertretende Ehegatte darf auch erst dann entscheiden, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass der andere Ehegatte geschäftsunfähig ist. Wie lange dauert das?
  4. Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen, also nicht für Finanzen, Vermögen, Wohnung, Aufenthalt etc. und auch ein Abschalten ist damit nicht möglich. Der Anwendungsbereich ist also extrem klein.
  5. Wenn nach Beginn des Notvertretungsrechts mehr als 6 Monate vergangen sind, erlischt dieses Notvertretungsrecht automatisch. Wer in der Praxis weiß eigentlich, wann mein Entscheidungsrecht genau begonnen hatte?
  6. Nach Ablauf der 6 Monate muss durch ein Betreuungsgerichtsverfahren ein Betreuer bestellt werden.
  7. Sollte der Verunfallte eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, darf sein Ehepartner ihn nicht aufgrund des gesetzlichen Notvertretungsrechts vertreten. Wer weiß in der Praxis denn, ob ein Verunfallter eine Vorsorgevollmacht hat?
  8. Dieses Notvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben… wie sollen Dritte und Ärzte das überprüfen können?

Im Fernsehen gab es dazu ebenfalls eine anschauliche Dokumentation, welche in der Mediathek unter diesem Link anzusehen ist.

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