Was muss ich aus Sicht von Experten berücksichtigen?

Der Spezialist für das Thema Rechtsanwalt Arnold nimmt dazu Stellung wie folgt:

Wichtig: Keine Standardformulare

Standardformulare und vorgefertigte Texte helfen in der Praxis wenig, weil die Akzeptanz dieser Dokumente in der Praxis um so geringer ist, je einfacher und standardisierter diese Texte verfasst wurden. Ein anwaltlich oder notariell verfasstes Dokument dagegen erreicht oft viel eher, dass Dritte diese Dokumente anerkennen und den Willen des Bevollmächtigten befolgen. Gerade Banken und Ärzte haben oft Bedenken gegen diese Standardtexte und befolgen den Willen des Bevollmächtigten dann nicht! Will man es also seinen Bevollmächtigten im Fall der Fälle leichter machen, sollten diese Dokumente anwaltlich oder notariell verfasst oder geprüft sein und dies auch für Dritte erkennbar sein.

Wichtig: Hinterlegung außer Haus

Die Hinterlegung solcher Dokumente ist absolut wichtig! Denn wer diese Dokumente nur zu Hause liegen hat, sollte sich auch überlegen, wie ein Krankenhaus denn davon erfährt, dass dort diese wichtigen Texte liegen, wenn der Patient doch bewusstlos ist. Diese Texte werden doch gerade dann benötigt, wenn der Verfasser selber nicht mehr sprechen kann. Erfährt das Krankenhaus dann aber nicht von diesen Texten, wird das Krankenhaus das Vormundschaftsgericht informieren und einen staatlich bestellten Betreuer beantragen. Wer das vermeiden und eben keinen Fremden sondern z.B. ein Familienmitglied auswählen möchte, der muss nicht nur solche Dokumente haben, sondern auch dafür Sorge tragen, dass Krankenhaus und Vormundschaftsgericht an diese Dokumente kommen, obwohl der Patient doch dabei gar nicht helfen kann. Hier helfen spezielle Hinterlegungsstellen.

Wichtig: Ständige Aktualität der Dokumente

Die Dokumente müssen ständig aktuell gehalten werden! Wenn die hierin angegebenen Kontaktdaten der Angehörigen nicht mehr aktuell sind, hat das Krankenhaus keine Chance diese Angehörigen zeitnah zu erreichen. Das Krankenhaus recherchiert auch nicht aufwändig oder stellt Anfragen an das Einwohnermeldeamt. Wenn Kontaktdaten nicht aktuell sind, informiert das Krankenhaus in aller Regel einfach das Vormundschaftsgericht und dieses bestellt dann einen staatlich beaufsichtigten Betreuer. Neben den Kontaktdaten kann sich auch die Rechtslage im Patienten- oder im Sterberecht schnell mal ändern. Was, wenn die Dokumente dann nicht mehr den aktuellen Rechtsanforderungen entsprechen? Dann sind sie ungültig und es wird wieder die Bestellung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich! Die Texte müssen also regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.