Was passiert eigentlich mit Ihren minderjährigen Kindern, falls Ihnen und dem anderen Elternteil etwas zustoßen sollte? FOCUS Online erklärt, warum Sie dringend mit einer Sorgerechtsverfügung vorsorgen sollten. Es ist sehr wichtig, dass Sie entsprechende Verfügungen für den Fall Ihres frühzeitigen Todes treffen. Nur auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Kinder von der Person betreut werden, die Sie dafür am besten geeignet halten. Allerdings sind dabei einige wichtige Regeln zu beachten, damit Ihre Sorgerechtsverfügung den angedachten Zweck auch zuverlässig erfüllen kann.
Die Sorgerechtsverfügung – darauf kommt es an
Zum Glück passiert es in Deutschland relativ selten, dass ein minderjähriges Kind aufgrund des gleichzeitigen Versterbens beider Elternteile zum Vollwaisen wird. Doch niemand kann diesen Fall ausschließen. Sie sollten aus diesem Grund rechtzeitig eine entsprechende Verfügung aufsetzen, die festlegt, wer das Sorgerecht nach Ihrem Tod erhalten soll. Auf diese Weise regeln Sie die bestmögliche Betreuung für Ihren Sohn oder Ihre Tochter für den Fall, dass Sie selbst und der andere Elternteil diese nicht mehr leisten können.
Die Sorgerechtsverfügung – eine wichtige Form des Testaments
Der Gesetzgeber hat durch das Erbrecht eine bewährte Regelung für die Vermögensübertragung im Todesfall getroffen. Ihre Kinder erhalten demnach das ihnen zustehende Erbe, selbst wenn Sie kein Testament aufgesetzt haben. Anders verhält es sich allerdings mit dem Sorgerecht. Hier bestehen keine gesetzlichen Vorschriften, die festlegen würden, auf wen die Sorge für das Kind nach dem Versterben beider Eltern zu übertragen ist. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie alleine für Ihr Kind sorgeberechtigt sind. Umso wichtiger ist es, dass Sie eine Sorgerechtsverfügung treffen, die eine besondere Form des Testaments darstellt.
Hinweis: Falls nur ein Elternteil verstirbt, erhält der andere automatisch das alleinige Sorgerecht, unter der Voraussetzung, dass beide Eltern bis dahin das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass die Eltern nicht verheiratet sind, getrennt leben oder sich haben scheiden lassen.
Die Folgen der Sorgerechtsverfügung
Grundsätzlich entscheidet das Vormundschaftsgericht, auf wen das Sorgerecht in diesen Fällen übergeht. Die Richter sind nicht an die Sorgerechtsverfügung gebunden, folgen der darin enthaltenen Regelung jedoch regelmäßig. Ein Abweichen ist nur dann üblich, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des Vormundes bestehen.