Handlungsbedarf: ab 1.1.2022 gilt der verpflichtende 15% AG Zuschuss zur Entgeldumwandlung.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aus dem Jahr 2018 wurde auch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur bAV eingeführt. Das BRSG schreibt vor, dass bei einer betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung, ein AG-Zuschuss von mindestens 15 % auf die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer gezahlt werden…