Bis zu 30.826 Euro steuerlich absetzen – nutzen Sie die Vorteile der Basisrente und mögliche Sonderzahlungen noch im Jahr 2026.
Wer für seinen Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig seine Einkommensteuer reduzieren möchte, sollte die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – genauer betrachten.
Besonders für Selbstständige, Unternehmer und gut verdienende Angestellte bietet sie interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Seit 2023 können Beiträge zur Basisrente innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Gleichzeitig wurde die vollständige Besteuerung der späteren Renten auf das Jahr 2058 verschoben.
Das macht sowohl den Neuabschluss einer Basisrente als auch zusätzliche Einzahlungen in bestehende Verträge interessant.
Wie viel Basisrente können Sie 2026 und 2027 steuerlich absetzen?
Die steuerlich begünstigten Höchstbeträge steigen regelmäßig mit der Entwicklung der Sozialversicherungsrechengrößen.
| Steuerliche Veranlagung | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
| Alleinstehende | 30.826 € | 32.252 € |
| Zusammenveranlagte Ehepaare | 61.652 € | 64.504 € |
Die Werte für 2027 sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Festsetzung.
Wichtig: Die Höchstbeträge gelten für sämtliche begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen zusammen. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken reduzieren den verfügbaren Spielraum. Bei Arbeitnehmern ist auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zu berücksichtigen.
Wie viel Steuern können Sie mit der Basisrente sparen?
Ein Beispiel zeigt, wie sich eine zusätzliche Einzahlung auswirken kann.
Ein 40-jähriger mit einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro zahlt bereits jährlich 4.800 Euro in seine Basisrente ein. Durch eine zusätzliche Einzahlung von 12.000 Euro kann er seine Steuerbelastung deutlich reduzieren.
| Ohne Zuzahlung | Mit Zuzahlung | |
| Jahresbeitrag | 4.800 € | 4.800 € |
| Sonderzahlung | 0 € | 12.000 € |
| Steuerlich absetzbar | 4.800 € | 16.800 € |
| Steuerersparnis | 1.902 € | 6.719 € |
4.817 Euro zusätzliche Steuerersparnis
Durch die Sonderzahlung von 12.000 Euro steigt die modellhafte Steuerersparnis um 4.817 Euro.
Die zusätzliche Einzahlung von 12.000 Euro kostet nach Berücksichtigung der Steuerersparnis rechnerisch nur 7.183 Euro.
Der gesamte Betrag von 12.000 Euro fließt jedoch in die Altersvorsorge.
Quelle: Modellrechnung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Sie haben bereits eine Basisrente? Nutzen Sie Ihre Zuzahlungsmöglichkeiten!
Viele Versicherte zahlen regelmäßig in ihre Basisrente ein, schöpfen aber ihren steuerlichen Höchstbetrag nicht vollständig aus.
Bei zahlreichen Basisrentenverträgen können zusätzliche Sonderzahlungen geleistet werden. Das kann besonders interessant sein, wenn Sie im laufenden Jahr höhere Einkünfte erzielt haben, beispielsweise durch Unternehmensgewinne, Bonuszahlungen oder andere zusätzliche Einnahmen.
Mit einer Zuzahlung können Sie Ihre lebenslange Altersversorgung erhöhen und gleichzeitig Ihre steuerliche Belastung reduzieren.
Wichtig für 2026: Damit die Einzahlung steuerlich noch für das Jahr 2026 berücksichtigt werden kann, muss sie rechtzeitig erfolgen. Beachten Sie die Bearbeitungsfristen Ihres Versicherungsunternehmens, die bereits vor dem 31. Dezember enden können. Idealerweise überweisen Sie noch „vor Weihnachten“ Ihren Zuzahlungsbetrag an die Bankverbindung des Versicherungsunternehmens (siehe Fußzeile ihrer Vertragsschreiben) mit Verwendungszweck Text: „Versicherungsnummer“ Zuzahlung 2026
Was ändert sich ab 2027?
Die steuerliche Förderung der Basisrente bleibt nach derzeitigem Rechtsstand auch 2027 bestehen. Durch die voraussichtlich steigenden Höchstbeträge können sich zusätzliche Möglichkeiten zur steuerbegünstigten Altersvorsorge ergeben.
Auch die spätere Rentenbesteuerung wurde durch das Wachstumschancengesetz verbessert: Der steuerpflichtige Anteil steigt für neue Rentenjahrgänge seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte jährlich. Die vollständige Besteuerung wird dadurch erst 2058 erreicht.
Wer beispielsweise 2038 in Rente geht, muss nach heutiger Gesetzeslage grundsätzlich 90 % seiner Basisrente versteuern statt der ursprünglich vorgesehenen 98 %.
Damit kann die Basisrente sowohl während der Ansparphase als auch beim späteren Rentenbezug steuerliche Vorteile bieten.
Für wen lohnt sich eine Basisrente?
Besonders interessant kann die Basisrente für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und gut verdienende Arbeitnehmer sein, die langfristig für ihren Ruhestand vorsorgen möchten.
Dabei sollten neben den steuerlichen Vorteilen auch die Vertragskosten, die voraussichtliche Rentenleistung und die persönliche Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
Denn die Basisrente dient der lebenslangen Altersversorgung. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
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Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die tatsächliche steuerliche Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.




