Steuerliche Absetzbarkeit Basisrente verlängert

Maximieren Sie Ihre Basisrente: Das Wachstumschancengesetz bringt große Vorteile

Gute Nachrichten aus Berlin: Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz macht die Basisrente noch attraktiver.

Warum ist das so?
Die Besteuerung im Rentenbezug wird bis zum Jahr 2058 gestreckt. Dadurch steigt der steuerfreie Anteil erheblich.

Ein Beispiel für Rentenbeginn im Jahr 2038:
Bisher lag der steuerfreie Anteil bei den ersten Rentenauszahlungen bei lediglich 2%. Ab sofort wird dieser Steuerfreibetrag auf 10% angehoben. Das ist das Fünffache! Der daraus resultierende steuerfreie Rentenwert ist somit deutlich höher und dauerhaft gültig.

Somit werden auch Basisrenten Kurzläufer d.h. Einzahlung als Einmalbeitrag kurz vor Rentenbeginn wieder steuerlich noch attraktiver.

Rechenbeispiel für den Rentenbeginn 2038:

  • Bisher musste Max Muster von 10.000 EUR Jahresrente 9.800 EUR versteuern. Bei einer Steuerquote von 30% gingen 2.940 EUR an den Staat.
  • Jetzt muss Max Muster von 10.000 EUR Jahresrente nur noch 9.000 EUR versteuern. Bei einer Steuerquote von 30% gehen 2.700 EUR an den Staat.
  • Das ergibt einen Steuervorteil von mehr als 8%, was eine höhere Rendite bedeutet.

Die zentrale Botschaft: Der Staat verbessert die Basisrente kontinuierlich:

  • Schnellere volle Ansetzbarkeit: Bereits 2023 wurde die 100% steuerliche Ansetzbarkeit in der Ansparphase deutlich vorgezogen.
  • Langsamere volle Besteuerung: Jetzt folgt die Verlegung der vollen Besteuerung nach hinten.

Ein zusätzlicher Vorteil:
Die Maßnahmen des Staates zeigen Wirkung – laut GDV stieg die Annahme der Anleger mit einer Anzahl der Neuzugänge in der Basisrente im Vorjahr um 14%.