Bei schwer erkrankten Corona-Patienten kann eine künstliche Beatmung notwendig werden.
Was aber geschieht, wenn ich in meiner Patientenverfügung geregelt habe, dass ich nicht rein von Maschinen am Leben gehalten werden will?
In einer Patientenverfügung wird anfänglich bestimmt, für welche Situationen diese gelten soll. Unsere Fachanwäte empfehlen eine Formulierung die u.a. nur für den unabwendbaren Sterbeprozess gilt. Bei einer Lungenentzündung durch Corona ist zunächst einmal diese Situation nicht eingetreten. Es handelt sich bei Corona um eine behandelbare Erkrankung, jedoch unter Intensivbedingungen. Durch eine klassische Patientenverfügung wird somit eine Beatmung für Corona-Patienten nicht ausgeschlossen.
Wer sich dennoch unsicher ist, sollte einen Anwalt drüber schauen lassen.
Definitiv: Überprüfen Sie die Daten Ihrer Bevollmächtigten inkl. Onlineeintrag, dass diese im Notfall auch erreicht werden können.