Umtauschfrist für Führerscheine vor 1970 ist bis 19.01.2024

Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen –schrittweise je nach Geburtsjahrgang.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit nach 15 Jahren verlieren und ebenfalls erneuert werden müssen.

Bis zum 19.01.2024 müssen alle Führerscheine der Jahrgänge 1953 – 1970 umgetauscht werden.

Die weiteren Fristen sind im Bundesratsbeschluss nachlesbar.