Wer soll meinen Facebook-Account erben?

Die FAZ hat am 15.5.2021 das Thema digitalen Nachlass aufgegriffen.

„Ein Mensch kann sterben – im Internet aber durchaus weiterleben. Dann werden Freunde und Bekannte von verschiedenen sozialen Netzwerken auf den Geburtstag oder anstehende Firmenjubiläen hingewiesen. Oder auf dem Konto des Verstorbenen schlummern etliche Bitcoin und Abos für Hörbücher oder Streamingdienste laufen weiter. Und während sich einige Bundesbürger durchaus Gedanken machen, wer denn einmal das Haus, den Oldtimer oder den Schmuck erben soll, wird ein Bereich häufig vergessen: der digitale Nachlass.

Laut einer Umfrage des Branchendienstes Bitkom haben gerade einmal 13 Prozent der Bundesbürger vollständig geregelt, was nach ihrem Tod mit den Mail- oder Social-Media-Accounts, dem Guthaben auf Paypal oder der Sammlung an E-Books und Hörbüchern geschehen soll.“ Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen.

In die physische oder digitale Notfallmappe gehört unbedingt eine Passwortliste, damit Erben die Benutzerkonten schließen können, Verträge kündigen oder Restguthaben abrufen.