Vorsorgevollmacht
„Mit der Vorsorgevollmacht gibt man den Menschen volle Entscheidungsbefugnis, die im Fall meiner Geschäftsunfähigkeit für mich alle Entscheidungen treffen sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte inhaltlich meinen Bevollmächtigten größtmögliche Gestaltungsspielräume in allen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und auch in medizinischen Belangen geben. Je weiter die Vollmacht gefasst ist, desto leichter haben es im Fall der Fälle die Bevollmächtigten. Wichtig ist auch, hier an die Enthaftung der Bevollmächtigten zu denken, damit die Menschen, die für den Bewusstlosen handeln, nicht später noch von Dritten für Fehler in Haftung genommen werden.“ (Quelle)