Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt das Beratungshonorar mit dem Programm „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III)
Wenn Sie in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder derzeit arbeitssuchend gemeldet sind und eine Geschäftidee besitzen mit der Sie sich selbstständig machen möchten, können Sie die Förderung beantragen.
Gerade wenn Sie noch nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig sind, und sich für die Vollzeit-Selbstständigkeit geeignet fühlen aber noch weitere Kenntnisse (abseits der fachlichen) für das Gründen eines Unternehmens benötigen, kann eine Qualifizierung oder ein Coaching Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Gründung erheblich verbessern.
Wenn Sie gerne eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit dem/der AnsprechpartnerIn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie entscheiden gemeinsam, ob und welche Beratung und in welchem Stunden-Umfang Ihnen weiterhilft. Falls dies vom Jobcenter nicht angeboten werden kann, erhalten Sie nach Ermessen einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS).
Für die Existenzgründungsberatung kann dies die Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Wettbewerbsanalyse, Finanzplanung, Finanzierung, Buchführung, Büroorganisation & Rechnungswesen, Steuern, Rechtliche Grundlagen, Betriebsübernahme, Beteiligung, Frenchise, Rechtsform und Kooperation, Anmeldung & Zulassung, Marketingstrategien, Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensführung, Standortanalyse & Standortwahl, betriebliche und private Absicherung, Marketing, Vertrieb, Personal- & Organisationsentwicklung und andere relevante Themen umfassen.
Die Anzahl der übernommenen Beratungsstunden kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann auch individuell mit dem Beratungsdienstleister vereinbart werden. Dabei können die Bedürfnisse, das Potenzial und die spezifischen Herausforderungen der Selbständigkeit berücksichtigt werden. Oftmals werden Beratungsleistungen in Paketen angeboten, die eine bestimmte Anzahl von Stunden umfassen. Typischerweise können diese Pakete zwischen 10 und 40 Beratungsstunden umfassen. Es ist möglich mehrere AVGS-Gutscheine zu beantragen, um eine längere Beratungsdauer zu erhalten.
Es empfiehlt sich zuerst Kontakt mit einem Berater aufzunehmen und die Inhalte und Umfang zu besprechen, um dann im persönlichen Gespräch das richtige zu beantragen.Wenn Sie den AVGS erhalten haben, bestätigt der Berater dann nochmal den Zeitplan und die Übernahme gegenüber der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und Sie können die Beratung in Anspruch nehmen.
Am Ende erhalten Sie ein Teilnahme- und Qualifizierungszertifikat und können hoffentlich erfolgreich mit Ihrer Selbstständigkeit durchstarten.
Gerne beraten auch wir Sie, kommen Sie gerne auf uns zu.