Mit AVGS-Gutschein 100% Gründungsberatung bezahlen lassen

Gefördert wird der Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt das Beratungshonorar für 10 bis zu 120 Unterrichtseinheiten à 45min mit dem Programm „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III)

Wenn Sie in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder derzeit arbeitssuchend gemeldet sind und sich mit einer Geschäftidee selbstständig machen möchten, können Sie die Förderung beantragen. Diese erhalten Sie mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrem Vermittlungs-Berater anfragen und die Themenbereiche sowie den Stundenumfang besprechen. Hier die Information der Bundesagentur für Arbeit.

Für die Existenzgründungsberatung kann dies die Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Wettbewerbsanalyse, Finanzplanung, Finanzierung, Buchführung, Büroorganisation & Rechnungswesen, Steuern, Rechtliche Grundlagen, Betriebsübernahme, Beteiligung, Frenchise, Rechtsform und Kooperation, Anmeldung & Zulassung, Marketingstrategien, Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensführung, Standortanalyse & Standortwahl, betriebliche und private Absicherung, Marketing, Vertrieb, Personal- & Organisationsentwicklung und andere relevante Themen umfassen.

Ziel ist aber immer die Erstellung eines tragfähigen Businessplans inkl. Rentabilitätsplan als Voraussetzung zur Beantragung des Gründungszuschusses.

Die Anzahl der übernommenen Beratungsstunden kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann auch individuell mit dem Beratungsdienstleister vereinbart werden. Dabei können die Bedürfnisse, das Potenzial und die spezifischen Herausforderungen der Selbständigkeit berücksichtigt werden. Oftmals werden Beratungsleistungen in Paketen angeboten, die eine bestimmte Anzahl von Stunden umfassen. Typischerweise können diese Pakete zwischen 10 und 40 Beratungsstunden umfassen. Es ist möglich mehrere AVGS-Gutscheine zu beantragen, um eine längere Beratungsdauer zu erhalten.

Es empfiehlt sich zuerst Kontakt mit einem Berater aufzunehmen und die Inhalte und Umfang zu besprechen, um dann im persönlichen Gespräch das richtige zu beantragen. Wenn Sie den AVGS erhalten haben, bestätigt der Berater dann nochmal den Zeitplan und die Übernahme gegenüber der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter und Sie können die Beratung in Anspruch nehmen.

Am Ende erhalten Sie ein Teilnahme- und Qualifizierungszertifikat und können hoffentlich erfolgreich mit Ihrer Selbstständigkeit durchstarten.

Gerne beraten wir Sie, buchen Sie sich hier einen kostenlosen Termin.