Transparenzregister Eintragungspflicht ab 30.06.2022

Das deutsche Transparenzregister, auch bekannt als „Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG),“ ist ein staatliches Register, das dazu dient, Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und anderen juristischen Personen zu sammeln und transparent zu machen. Das Ziel des Registers ist es, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen, indem es sicherstellt, dass die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen Rechtsträgern leicht identifiziert werden können.

Die Eintragungspflicht im deutschen Transparenzregister betrifft in erster Linie Unternehmen und andere juristische Personen. Dies können beispielsweise Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine und Trusts sein. Die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister besteht für alle Rechtsträger, die in Deutschland gegründet oder tätig sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

1. Unternehmen: Alle deutschen juristischen Personen des Privatrechts, also beispielsweise GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder Aktiengesellschaften (AGs).

2. Personengesellschaften: Dazu gehören GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts), OHGs (Offene Handelsgesellschaften) und KGs (Kommanditgesellschaften).

3. Stiftungen: Sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Stiftungen.

4. Vereine: Alle Arten von Vereinen, einschließlich gemeinnütziger Vereine.

5. Trusts: Trusts, die in Deutschland Vermögenswerte halten oder tätig sind.

Die Eintragungspflicht bezieht sich auf die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten, das sind die natürlichen Personen, die letztlich hinter einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person stehen und von denen erheblicher Einfluss oder Kontrolle ausgeht. Diese Angaben sollen sicherstellen, dass es möglich ist, die tatsächlichen Eigentümer und Verantwortlichen von Unternehmen und Rechtsträgern nachzuverfolgen und zu identifizieren.

Die Übergangsfrist bis zu der sich jeder eingetragen haben muß endet am 30.06.2022.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichterfüllung der Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister strafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen haben kann. Unternehmen und Rechtsträger sollten daher sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die erforderlichen Informationen im Transparenzregister korrekt und rechtzeitig hinterlegen.