Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kostensteigerungen durch den steuerfinanzierten Gesundheitsfonds abgebremst. Laut Statista haben hat sich der Bundeszuschuss in den Jahren 2004 bis 2024 wie dargestellt entwickelt. Zusatzbudgets zu den festgelegten 14,5 Milliarden sind nach 4 Jahren in Folge in 2024 nicht freigegeben worden.
Der GKV Schätzerkreis rechnet laut seiner Mitteilung am 16.10.2024 für 2024 mit einer Finanzierungslücke von 36,2 Mrd. Euro. Einnahmen von ca. 283,5 Mrd. Euro stehen voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 319,7 Mrd. Euro entgegen. Für 2025 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 294,7 Mrd. Euro die für Ausgaben der Krankenkassen von voraussichtlich 341,4 Mrd. Euro reichen sollen. Die geplante Krankenhausreform kommt erst in 2026 und ist in der Kostenerhöhung noch nicht enthalten. Die Differenz muß über eine Erhöhung des Zusatzbeitrages aufgefangen werden. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100€ auf 66.150€ für Freiwillig Versicherte ist dabei schon berücksichtigt.
Erwartet wird in 2025 ein Anstieg des durchschnittlichen Beitragssatzes auf 17,1%. Die teuersten Kassen werden über 19% verlangen (Der Spitzenreiter in 2024 lag bei 18,5%). Dazu kommen nochmal 3,6% für die Pflegeversicherung bei Kinderlosen. Der Beitragssatz wird von 3,4% um 0,2%-Punkte erhöht.
Damit liegt der durchschnittliche Beitrag für einen kinderlosen, Freiwillig Versicherten ab 2025 bei 1.141,09 € im Monat. Zum 1.1.2024 lag Beitrag bei 1.050,53€.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 bis zu der Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankeversicherung versichert bleiben müssen wird angepasst auf 73.800€. Arbeitnehmer die mit dem Jahreseinkommen 2021 über die Verdiensgrenze kommen (durch Gehaltserhöhung, Beförderung o.ä.) erhalten im Januar eine Mitteilung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber, dass sie Freiwilliges Mitglied sind. Mit dieser Information ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich. Entweder bis 28.02. durch Sonderkündigung rückwirkend zum Sta