Sensation: Rechnungszins steigt nach 30 Jahren wieder

Erhöhung des Garantiezinses auf 1% ab dem 1. Januar 2025

Zum Jahresbeginn 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen in Deutschland erstmals seit 30 Jahren erhöht. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, dass dieser Zins, der oft auch als Garantiezins bezeichnet wird, von derzeit 0,25% auf 1,00% steigt. Diese Entscheidung folgt einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und wird als Reaktion auf das seit Ende 2021 gestiegene Zinsniveau betrachtet​.

Was bedeutet die Erhöhung des Höchstrechnungszinses?

Der Höchstrechnungszins gibt an, welche maximale Verzinsung die Versicherer bei der Berechnung der Rückstellungen für ihre Rentenversicherungen und Biometrieprodukte zugrunde legen dürfen. Obwohl der Begriff oft synonym mit dem Garantiezins verwendet wird, gibt es Unterschiede: Der Garantiezins ist die Verzinsung, die Versicherer ihren Kunden tatsächlich garantieren. In der Regel orientieren sich die Versicherer am Höchstrechnungszins, können aber auch niedrigere Werte ansetzen​​. Der Höchstrechnungszins wird aber hergenommen, um zukünftige garantierte Zahlungen intern abzuzinsen. Um so kleiner der Zinssatz, um so mehr Beiträge werden im konservativen Deckunngsstock der Gesellschaften gebunden und können nicht in rentablere Geldanlagen investiert werden.

Auswirkungen auf Neu- und Bestandsverträge

Für Neuverträge ab 2025 bedeutet die Erhöhung:

  • eine bessere Verzinsung der Sparbeiträge in Lebens- und Rentenversicherungen. Kunden könnten von höheren garantierten Leistungen profitieren.
  • Ein größerer Anteil der Beiträge bei Garantieprodukten kann in die freie Fondsanlage investiert werden. Dies ist die Erlösung der Renditebremse bei z.B. allen Riesterverträgen der letzen 3 Jahre.
  • Preise für Biometrieprodukte fallen

Bestehende Verträge werden direkt nicht beeinflusst, jedoch könnten Versicherer aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus die Überschussbeteiligung erhöhen, was indirekt zu höheren Auszahlungen führen kann​.

Viele Gesellschaften haben aber schon jetzt angekündigt eine Tarifänderung der Verträge zu ermöglichen, die seit 1.1.2022 abgeschlossen wurden mit einem Garantiezins von 0,25%.

Reaktionen der Branche

Die Versicherungswirtschaft begrüßt diese Entscheidung. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bezeichnet die Erhöhung als angemessene Reaktion auf das gestiegene Zinsniveau und erwartet positive Auswirkungen auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten. Trotz dieser Anpassung bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme zu einer Wiederbelebung der klassischen Lebensversicherungen führt, da die Zinsen am Kapitalmarkt weiterhin höher sind und alternative Anlageformen attraktiv bleiben​.

Fazit

Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1% ab 2025 ist eine bedeutende Anpassung, die das Vertrauen in Lebens- und Rentenversicherungen stärken könnte. Versicherer und Kunden können von dieser Maßnahme profitieren, insbesondere durch eine potenziell höhere Überschussbeteiligung und attraktivere Garantiezinsen für neue Verträge. Wie stark sich diese Veränderung langfristig auf den Markt auswirkt, bleibt abzuwarten.